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   LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29435
LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03 (https://dejure.org/2003,29435)
LG Coburg, Entscheidung vom 09.12.2003 - 22 O 558/03 (https://dejure.org/2003,29435)
LG Coburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 22 O 558/03 (https://dejure.org/2003,29435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhaftigkeit einer Immobilie durch Sägewerkslärm!

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kauf eines Hauses wegen des Lärms eines nahegelegenen Sägewerks rückgängig gemacht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99

    Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks

    Auszug aus LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
    Dagegen kann ein Käufer eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse geboten Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH vom 12.01.2001 V ZR 322/99, Juris-Fundstelle, zugleich: BGH-Report 2001, 362 f.).

    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Fehler zu erkennen, handelt er nur dann arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, einen Vertrag abschließt , den er bei Kenntnis des Mangels nicht abgeschlossen hätte (BGH vom 12.01.2001, V ZR 322/99, Juris-Fundstelle, zugleich: BGH-Report 2001, 362 f.).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
    Die Beweislast liegt beim Käufer (OLG Frankfurt vom 07.11.1997, 24 U 175/95, Juris-Fundstelle, zugleich: OLGR Frankfurt 1998, 111 ff.; BGH vom 10.07.1987, V ZR 152/86, Juris-Fundstelle, zugleich: NJW-RR 1987, 14, 15 f.; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast, 2. Auflage, § 476 Rnr. 1).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 175/95

    Können Zeitungsannoncen zum Verkauf gebrauchter Immobilien

    Auszug aus LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
    Die Beweislast liegt beim Käufer (OLG Frankfurt vom 07.11.1997, 24 U 175/95, Juris-Fundstelle, zugleich: OLGR Frankfurt 1998, 111 ff.; BGH vom 10.07.1987, V ZR 152/86, Juris-Fundstelle, zugleich: NJW-RR 1987, 14, 15 f.; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast, 2. Auflage, § 476 Rnr. 1).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
    Die Beweislast liegt beim Käufer (OLG Frankfurt vom 07.11.1997, 24 U 175/95, Juris-Fundstelle, zugleich: OLGR Frankfurt 1998, 111 ff.; BGH vom 10.07.1987, V ZR 152/86, Juris-Fundstelle, zugleich: NJW-RR 1987, 14, 15 f.; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast, 2. Auflage, § 476 Rnr. 1).
  • OLG Frankfurt, 17.12.1993 - 24 U 319/92

    Lärmbelästigungen durch Lebensmittelmarkt

    Auszug aus LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03
    Zwar kann die Existenz einer in der Nähe einer Immobilie befindlichen Lärmquelle, von der Emissionen in einer Erheblichkeit ausgehen, dass das gesundheitliche Wohlbefinden und das Recht auf ungestörte Entfaltung in der Wohnung über das zumutbare und durch vorgegebene Lage und Beschaffenheit hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigt wird, unter Umständen die Mangelhaftigkeit der Immobilie begründen (vgl. OLG Frankfurt vom 17.12.1993, 24 U 319/92, Juris-Fundstelle, zugleich: OLGR Frankfurt 1994, 61f.).
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